Aufgaben von A-Z
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über alle Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung. Außerdem erhalten Sie detailierte Informationen zu den verschiedenen Aufgaben, sowie deren Ansprechpartner
Alle Aufgaben sind alphabetisch sortiert. Sie können sich die Aufgabenbereiche mit Klick auf den jeweiligen Anfangsbuchstaben anzeigen lassen. Mit der Auswahl "*" erhalten Sie die komplette Aufgabenliste.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Dienstag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Abbruch von Gebäuden
Die Bestimmungen der Landesbauordnung gelten grundsätzlich nicht für Neu- und Umbaumaßnahmen oder die Änderung der Nutzung von Bauten, sondern auch für den Abbruch von Gebäuden.
Es bestehen sowohl verfahrensfreie Abbruchmaßnahmen und Abbruchmaßnahmen, die verfahrenspflichtig durchzuführen sind. Der Ablauf des durchzuführenden Verfahrens ist identisch mit dem Kenntnisgabeverfahrens beim Bau oder Umbau von Gebäuden.
Gebühren:
Entsprechend des Landesgebührengesetzes/Gebührenverzeichnis
Ansprechpartner:
Raimund Blanz
, Hauptamt / Finanzen
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Abmeldung (Wohnsitz)
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Tannheim müssen Sie sich nur noch dann innerhalb einer Woche nach dem Wegzug abmelden, wenn Sie keine Wohnung mehr innerhalb Deutschlands beziehen. Wenn Sie jedoch innerhalb Deutschlands umziehen genügt es, wenn Sie sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, Tannheim über Ihren Wegzug zu informieren. Übrigens haben Sie bei Wegzug außerhalb des Landkreises die Mülltonne geleert und gesäubert im Wertstoffhof abzugeben.
Ansprechpartner:
Teresa Brembati, Ordnungs-/Personalamt
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Abwasserbeiträge
Wenn ein Grundstück erstmals an die Anlagen zur Abwasserbeseitigung angeschlossen werden kann, ist nach dem Kommunalabgabengesetz ein einmaliger Beitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für die Herstellung und den Ausbau dieser Einrichtung zu entrichten. Die näheren Einzelheiten regeln die vom Gemeinderat erlassene Abwassersatzung.
Gebühren:
Berechnung nach der Abwassersatzung
Ansprechpartner:
Raimund Blanz
, Hauptamt / Finanzen
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Abwassergebühren
Für die Benutzung der Trinkwasserversorgung und der Anlagen zur Abwasserversorgung erhebt die Gemeinde Tannheim auf die Grundlage der vom Gemeinderat erlassenen Abwassersatzung Abwassergebühren
Gebühren:
Die Abwassergebühr beträgt derzeit 2,60 EUR/m³
Ansprechpartner:
Franz Wohnhaas, Kassenverwaltung
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Anmeldung (Wohnsitz)
Bei einem Zuzug müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach dem Einzug in die Wohnung/das Haus bei der Verwaltung anmelden.
Für die Abmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Dieser ist bei der Gemeindeverwaltung zu erhalten oder zum Download zur Verfügung.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen beziehungsweise der Familienangehörigen
Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)
Beachten Sie auch unsere Umzugs-Checkliste im Anhang.
Ansprechpartner:
Teresa Brembati, Ordnungs-/Personalamt
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Anmeldung Eheschließung (wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind)
Wenn beide Eheschließende (Verlobte) deutsche Staatsangehörige sind und die erste Ehe eingehen wollen, genügen zur Anmeldung der Eheschließung im Regelfall gültige Ausweisdokumente, aktuelle Aufenthaltsbescheinigungen sowie beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch der Eltern. Ist ein Verlobter als Kind angenommen worden oder nicht in einem Familienbuch eingetragen, ist eine aktuelle Abstammungsurkunde erforderlich. Waren Sie schon einmal verheiratet, oder Sie und/oder Ihr Partner haben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, fragen Sie bitte im Standesamt nach. Stellt der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten.
Gebühren:
33,00 € Weitere Kosten können beispielsweise durch die Ermächtigung für ein anderes Standesamt anfallen (z.B. Nachprüfung und Porto)
Ansprechpartner:
Gertrud Nullmeyer, Vorzimmer
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Arbeitslosengeld II
siehe auch: Grundsicherung für Arbeitssuchende - Die Antragsbearbeitung obliegt dem Landratsamt Biberach Tel.: 07351 52-0
Ansprechpartner:
Teresa Brembati, Ordnungs-/Personalamt
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Auskunftsperren (Meldedaten)
Wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefährdung durch Dritte droht, können Sie eine Sperrung Ihrer Daten im Melderegister beantragen. Der Eintrag eines Sperrvermerks im Melderegister erfolgt, um der Veröffentlichung und Übermittlung von Daten zu widersprechen und bei Gefahr für Leben und Gesundheit.
Ansprechpartner:
Teresa Brembati, Ordnungs-/Personalamt
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