Amtliche Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biomethanaufbereitung Gemarkung Baur“
Die Biomethan Illertal GmbH & Co. KG ist an die Gemeinde Tannheim herangetreten, mit dem Wunsch, am Standort Baur 1 im Nordosten von Tannheim eine Anlage zur Biomethanaufbereitung zu errichten. Die Gemeinde Tannheim unterstützt das Projekt und will die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung schaffen. Hierfür wurde am 21.07.2025 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Insgesamt stehen 16 landwirtschaftliche Betriebe an vier Standorten im Illertal hinter diesem Vorhaben. Ziel des Vorhabens ist die Umstellung der bisherigen Stromerzeugung auf die Erzeugung und Vermarktung von Biomethan und dem im Prozess abgespaltenen CO₂.
Alle Betriebe erzeugen aktuell bereits Biogas (als Einzelbetrieb bzw. in Zusammenschlüssen). Das produzierte Biogas soll von den Einzelbetrieben an den Standort der Biogasanlage auf dem landwirtschaftlichen Weiler „Baur“ geführt und dort zu Biomethan aufbereitet werden. Dieses wird von den Stadtwerken Memmingen abgenommen und in das öffentliche Gasnetz eingespeist. Im Aufbereitungsprozess als Nebenprodukt entstehendes CO₂ wird separat vermarktet. Durch die geplante Anlage können etwa 4.000 Haushalte jährlich mit nachhaltiger, emissionsarmer Energie versorgt werden.
Der Geltungsbereich liegt im Nordosten des Gemeindegebietes zwischen Tannheim und Egelsee nördlich der L 300, im unmittelbaren nördlichen Anschluss an den im Außenbereich gelegene Hofstelle Baur 1. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 3469/2 und weist eine Größe von insgesamt ca. 6.415 m² auf.
In seiner Sitzung am 23.03.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Tannheim den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biomethanaufbereitung Gemarkung Baur“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB statt.
Nachdem das Vorhaben vollständig innerhalb des festgesetzten Landschaftsschutzgebietes „Iller-Rottal“ (Schutzgebiets-Nr. 4.26.007) liegt, ist zudem eine Befreiung von den Schutzzwecken erforderlich. Der entsprechende Befreiungsantrag wurde bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Biberach gestellt und läuft parallel zum Bauleitplanverfahren.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Gemeinde Tannheim über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und wird zur Äußerung und Erörterung eingeladen (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB). Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biomethanaufbereitung Gemarkung Baur“, bestehend aus einem zeichnerischen Teil, Satzung und örtlichen Bauvorschriften sowie Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 23.03.2026, kann auf der Homepage der Gemeinde Tannheim (https://www.gemeinde-tannheim.de/Startseite/rathaus+_+verwaltung/aktuelles.html) im Zeitraum vom 30.03.2026 bis einschließlich 19.04.2026 abgerufen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Tannheim (Rathausplatz 1, 88459 Tannheim) während der allgemeinen Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Diese sind:
Montag
08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00
Dienstag
08:00 – 12:00
Mittwoch
08:00 – 12:00
Donnerstag
08:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00
Freitag
08:00 – 12:00
Termine können nach telefonischer Absprache auch außerhalb der genannten Zeiten vereinbart werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch direkt an die Gemeinde unter info@gemeinde-tannheim.de oder an das Planungsbüro LARS consult Memmingen unter stellungnahme@lars-consult.de gesendet werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Gemeinde Tannheim, den 27.03.2026
Heiko De Vita
Bürgermeister
Die vollständigen Unterlagen erhalten Sie nachfolgend:
vollständige Amtliche Bekanntmachung (308,3 KB)
Zeichnung (413,9 KB)
Textteil (1,422 MB)
Umweltbericht (2,232 MB)
Relevanzprüfung (1,899 MB)
Lageplan (898,6 KB)
LSG Befreiung (587,3 KB)
Schallimmission (2,713 MB)

