Landtagswahl am Sonntag, 08. März 2026

Wahlergebnis der Landtagswahl

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, 
sehr geehrte Damen und Herren, 

das Wahlergebnis der Landtagswahl können Sie unter nachfolgendem Link abrufen:

Wahlergebnis

Ihr Bürgermeisteramt

Geändertes Wahllokal

Bitte beachten Sie, dass sich das Wahllokal für die Bundestagswahl im Dorfgemeinschaftshaus, Kronwinkler Straße 11 in Tannheim befindet und nicht wie bisher im Rathaus.

Hinweis für Briefwähler/innen

Rückgabe des roten Wahlbriefes

Bitte denken Sie an die rechtzeitige Rückgabe Ihres roten Wahlbriefes.
Dieser muss bis spätestens Sonntag, 08. März 2026, 18:00 Uhr im Rathaus eingetroffen sein. 

Wahlaufruf zur Landtagswahl am 8. März 2026

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag, den 8. März 2026, findet die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg statt. An diesem Tag haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Stimme die politische Zukunft unseres Landes aktiv mitzugestalten. Das Wahllokal für die Tannheimer Wählerinnen bzw. Wähler befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus.

Viele von Ihnen haben bereits seit dem 26.01.2026 die Möglichkeit der Briefwahl genutzt. Wahlen sind das Herzstück unserer Demokratie. Sie geben uns allen die Gelegenheit, Verantwortung zu übernehmen und Einfluss auf die politischen Entscheidungen der kommenden Jahre zu nehmen. Der Landtag entscheidet über wichtige Fragen, die unser tägliches Leben betreffen von Bildung und Betreuung über Wirtschaft bis hin zu Sicherheit, Umwelt- und Klimaschutz sowie der finanziellen Ausstattung unserer Kommunen.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag
• das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten, und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht - gehen Sie zur Wahl oder beantragen Sie noch kurzfristig Briefwahl. Jede Stimme zählt. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt unsere Demokratie und verleiht den gewählten Vertreterinnen und Vertretern eine starke Legitimation.
Ich rufe Sie daher herzlich auf: Beteiligen Sie sich an der Landtagswahl am 8. März 2026!

Ihr

Heiko De Vita
Bürgermeister

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

Wahlscheine inkl. Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr, beantragt werden. Das Bürgerbüro des Rathauses ist hierzu in der Zeit von 08:00 Uhr - 15:00 Uhr besetzt (Bitte ab 12:00 Uhr an der Haustüre klingeln).
 
Die Beantragung per Internetlink oder QR-Code ist bis Donnerstag, 05. März 2026, 12:00 Uhr, möglich. Danach ist eine Beantragung des Wahlscheins inkl. der Briefwahlunterlagen nur noch persönlich (Vorsprache im Bürgerbüro / Einwurf in Briefkasten) oder schriftlich (per Mail an info@gemeinde-tannheim.de) möglich.

Wir bitten Sie nach Möglichkeit aufgrund der immer kürzer werdenden Zustellzeit die Briefwahlunterlagen direkt im Bürgerbüro, Zimmer Nr. 1, innerhalb unserer Öffnungszeiten abzuholen. Wichtiger Hinweis: Möchten Sie die Briefwahlunterlagen auch für Familienangehörige abholen, so ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen der Familienangehörigen die VOLLMACHT zu erteilen.
 
Bis Samstag, 07. März 2026, 12:00 Uhr, können Wahlscheine ersetzt werden, wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass er den Wahlschein nicht erhalten oder verloren hat. Das Bürgerbüro ist hierbei in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr unter der Handynummer 01525 7037694 erreichbar.
 
Ein Wahlberechtigter kann noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, einen Wahlschein beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Für diesen Fall haben wir unter der Tel. 01525 7037694 eine Rufbereitschaft eingerichtet. 
Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen
sind, können noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, einen Wahlschein beantragen.
 
Sollten Sie per Briefwahl wählen, so beachten Sie bitte, dass der rote Wahlbrief am Wahlsonntag bis spätestens 18.00 Uhr beim Rathaus Tannheim, Rathausplatz 1, eingehen muss. Für die rechtzeitige Rücksendung ist der Wähler selbst verantwortlich.
 
Ihr Wahlamt

Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code

Internet-Wahlschein beantragen

Für die Landtagswahl am 08. März 2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden.
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Amtsboten zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@gemeinde-tannheim.de einen Wahlschein beantragen.
In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Sturm, Tel.: 08395 922-11 oder Frau Memmheld, Tel.: 08395 922-16