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Bei deutschen Gerichten können Sie vollständige Kopien von Entscheidungen erhalten.

Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Namen der beteiligten Personen unkenntlich gemacht.

Formulare und weitere Angebote

Zuständige Stelle

das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat


Amtsgericht Biberach an der Riß

Hausanschrift

Alter Postplatz 4
88400 Biberach an der Riß

Telefon: 07351/590

Fax: 07351/59529


Arbeitsgericht Ulm

Hausanschrift

Zeughausgasse 12
89073 Ulm

Telefon: (07 31) 1 89-0

Fax: (07 31) 1 89-23 77


Finanzgericht Baden-Württemberg

Hausanschrift

Börsenstraße 6
70174 Stuttgart

Telefon: 0711/6685- 0

Fax: 0711/6685-166


Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Freiburg

Hausanschrift

Habsburgerstraße 103
79104 Freiburg

Telefon: (07 61) 70 80-3 15

Fax: (07 61) 70 80-36


Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Mannheim

Hausanschrift

E 7, 21
68159 Mannheim

Telefon: (06 21) 2 92-0

Fax: (06 21) 2 92-34 71


Sozialgericht Ulm

Hausanschrift

Zeughausgasse 12
89073 Ulm

Telefon: 0731/189-0

Fax: 0731/189-2419


Verwaltungsgericht Sigmaringen

Hausanschrift

Karlstraße 13
72488 Sigmaringen

Lieferanschrift

Karlstraße 13
72488 Sigmaringen

Telefon: 07571/1821-300

Fax: 07571/1821-333

Voraussetzungen

Sie interessieren sich für den Inhalt einer bestimmten gerichtlichen Entscheidung

Verfahrensablauf

Sie möchten die Entscheidung privat verwenden? Prüfen Sie in der Rechtsprechungsdatenbank, ob die Entscheidung dort vorhanden ist. Die Rechtsprechungsdatenbank enthält alle als veröffentlichungswürdig eingestuften Urteile und Beschlüsse baden-württembergischer Gerichte.

Sie finden die Entscheidung nicht in der Datenbank? Oder Sie wollen sie gewerblich nutzen, vor allem zu Veröffentlichungszwecken? Fordern Sie die Entscheidung direkt bei dem Gericht an, das sie erlassen hat.

Sie können die Entscheidung schriftlich (Brief oder Fax), persönlich oder per E-Mail anfordern. Sie sollten folgende Angaben machen:

  • Ihre vollständige Anschrift (mit Telefon- und Faxnummer)
  • wenn bekannt: Aktenzeichen der Entscheidung
  • wenn bekannt: Datum der Entscheidung
  • eine grobe Beschreibung, worum es in der Entscheidung geht

Meistens erhalten Sie die Entscheidung in derselben Form, in der Sie sie angefordert haben. Ausgenommen sind ältere Entscheidungen, die nicht auf Datenträgern gespeichert sind. Diese erhalten Sie immer schriftlich mit der Post oder durch Fax.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

  • für eine Recherche in der baden-württembergischen Rechtsprechungsdatenbank für den privaten Gebrauch: keine
  • für Entscheidungen, die Sie bei baden-württembergischen Gerichten anfordern: EUR 16,00 pro Entscheidung

Hinweis: Gerichte außerhalb von Baden-Württemberg können andere Gebühren erheben.

Vertiefende Informationen

Näheres zur gewerblichen Nutzung finden Sie in den Verwendungshinweisen (PDF) der Rechtsprechungsdatenbank.

Hinweise

Tipp: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren sind im Internet veröffentlicht. Sie können sie dort kostenlos einsehen und ausdrucken. Wie bei jedem anderen Gericht können Sie die Entscheidungen aber auch schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Daneben veröffentlichen juristische Fachzeitschriften besonders wichtige Entscheidungen.

Rechtsbehelf

kein

Freigabevermerk

02.03.2026 Justizministerium Baden-Württemberg

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Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.