Dorfgemeinschaftshaus

Sie suchen die passende Location für Ihre Feier?

Dann ist unser Dorfgemeinschaftshaus genau das Richtige für Sie!

Dorfgemeinschaftshaus Tannheim, Kronwinkler Straße 11, 88459 Tannheim


Das Dorfgemeinschaftshaus Tannheim bietet schöne, helle Räumlichkeiten für die verschiedensten Feste wie Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen, Familienfeiern, Events usw.Damit Sie das Dorfgemeinschaftshaus anmieten können, benötigen Sie einen Party- oder Cateringservice mit Gewerbeschein. Dieser muss als Veranstalter gegenüber der Gemeindeverwaltung agieren und einen Vertrag über die geplante Veranstaltung abschließen.Die Veranstaltung ist für Sie gebucht, sobald der Vertrag unterschrieben bei uns eingegangen ist. Getränke müssen vor Ort von unserem gutsortiertem Getränkelager genommen werden. Die gewünschten Spirituosen bestellen Sie bei Ihrem ausgewählten Partyservice.

Kapazität 

Der Saal im Dorfgemeinschaftshaus darf für max.  250 Personen bestuhlt werden. 
Die Größe des Saals beträgt 29 x 16 m. Der Saal verfügt über eine Bühne mit Beschallungsanlage und Bühnenbeleuchtung

Das sogenannte „Bürgerstüble“ kann in Verbindung mit dem Foyer ideal für kleinere Feierlichkeiten genutzt werden. Es bietet Platz für ca. 70 Personen.

Kosten

Nachfolgende Gebühren werden für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses erhoben:
Die unten genannten Gebühren gelten ab  01.01.2023

 

Saal: 900,00 Euro netto
Bürgerstüble und Foyer: 100,00 Euro netto
Zusätzliche Benutzungspauschale für den Sonntag: 100,00 Euro netto


Mit den Benutzungsgebühren sind die Nebenkosten wie Strom, Wasser und Müll bereits abgegolten.

 
Zusätzlich wird laut Beschluss des Gemeinerates aus 2024 in der Zeit vom 01.10. bis 30.04. nachfolgende Heizkostenpauschale erhoben:


Oktober - November und März - April

Saal: 150,00 Euro netto

Bürgerstüble/Foyer: 35,00 Euro netto


Dezember - Februar
Saal: 225,00 Euro netto
Bürgerstüble/Foyer: 50,00 Euro netto


Ebenfalls zusätzlich zur Grundgebühr wird eine Umsatzpacht in Höhe von 13 % erhoben. Als Umsatz gelten Netto-Erlöse aus der Abgabe von Speisen, Getränken und Spirituosen durch den Partyservice oder Eintrittsgelder. Der Veranstalter hat der Gemeinde den Umsatz innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.

Hallenbuchung

Die Hallenbuchung erfolgt über die Gemeinde Tannheim:

 

Kontaktdaten:
Gemeinde Tannheim
Rathausplatz 1
88459 Tannheim
Tel: 08395 922-0
E-Mail: info@gemeinde-tannheim.de

Bankverbindungen:

 

Kreissparkasse Biberach
IBAN: DE24 6545 0070 0000 0180 16
BIC: SBCRDE66
Volksbank Allgäu-Oberschwaben
IBAN: DE61 6509 1040 0725 6940 09
BIC: GENOLES1LEU

Endreinigung

Nach der Veranstaltung wird die Endreinigung von unserer Reinigungsfirma durchgeführt und dem Nutzer in Rechnung gestellt.