Elektrokleinstfahrzeuge

Elektrokleinstfahrzeuge

Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde:

  • Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Großen Kreisstadt wohnen: das Landratsamt.
  • Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung.

Amt für Bürgerdienste [Landratsamt Biberach]

Hausanschrift

Rollinstraße 9
88400 Biberach an der Riß

Postfach

Postfach 1662
88396 Biberach an der Riß

Telefon: +49 7351 52 6070

Voraussetzungen

  • Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und
  • nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.

Verfahrensablauf

Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.

Freigabevermerk

Stand: 22.09.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.