Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
Onlineantrag
Zuständige Stelle
Kreisjugendamt, Sorgeregister [Landratsamt Biberach]
Hausanschrift
Rollinstraße 18
88400 Biberach an der Riß
Telefon: +49 7351526387
ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Voraussetzungen
Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nie miteinander verheiratet
Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.
Verfahrensablauf
Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister hier online beantragen.
Die Auskunft wird Ihnen per Post oder über Service-BW übersandt.
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunde des Kindes
zur Übersicht Leistungen
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.