Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen

Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen

Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

Zuständige Stelle


Kreisjugendamt, Sorgeregister [Landratsamt Biberach]

Hausanschrift

Rollinstraße 18
88400 Biberach an der Riß

Telefon: +49 7351526387

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Voraussetzungen

Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nie miteinander verheiratet

Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.

Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister hier online beantragen.

Die Auskunft wird Ihnen per Post oder über Service-BW übersandt.

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunde des Kindes

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Serviceportal Baden-Württemberg Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.