Umweltbeeinträchtigung melden

Umweltbeeinträchtigung melden

Wenn Sie Umweltbeeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Gewässerverunreinigung, Abfallablagerung oder andere Schäden an Natur und Landschaft feststellen, können Sie sich an die zuständige Behörde Ihres Landkreises wenden. Die zuständige Behörde prüft Ihre Meldung und veranlasst die Umweltbeeinträchtigungen möglichst zu beseitigen.

Zuständige Stelle


Amt für Bauen und Naturschutz, Naturschutz [Landratsamt Biberach]

Hausanschrift

Rollinstraße 9
88400 Biberach an der Riß

Postfach

Postfach 1662
88396 Biberach an der Riß

ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden

Voraussetzungen

Keine.

Verfahrensablauf

Informieren Sie die zuständige Behörde, wenn Sie eine Umweltbeeinträchtigung feststellen oder selbst davon betroffen sind. Das ist telefonisch, schriftlich oder elektronisch per Fax, App oder E-Mail möglich. Sie sollten den Ort möglichst genau beschreiben und die Adresse angeben. Gerne können Sie Fotos von der betreffenden Umweltbeeinträchtigung beifügen.

Die zuständige Behörde überprüft den Vorfall und kann die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Beeinträchtigungen zu beseitigen.

Sie können die Umweltmeldung anonym einreichen. Wenn Sie über den Ausgang des Verfahrens informiert werden möchten, müssen Sie aber Ihre Kontaktdaten der Meldung anfügen.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Kosten

Keine.

Rechtsgrundlage

Die Umweltmeldestelle wurde 1974 auf Rechtsgrundlage eines Kabinettsbeschlusses eingerichtet.

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Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.