Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen
Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen
Sind einer Person Waffen oder Munition, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf, oder Erlaubnisurkunden abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich nach Feststellung des Abhandenkommens anzuzeigen.
Zuständige Stelle
Waffenbehörde LRA Biberach [Landratsamt Biberach]
Hausanschrift
Rollinstraße 9
88400 Biberach an der Riß
Postfach
Postfach 1662
88396 Biberach an der Riß
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Voraussetzungen
Es wurde das Abhandenkommen von Erlaubnisurkunden, von Waffen oder Munition festgestellt, deren Besitz der behördlichen Erlaubnis bedarf.
Verfahrensablauf
Sobald das Abhandenkommen von Erlaubnisurkunden, von Waffen oder Munition bekannt wurde, wenden Sie sich bitte umgehend, unter Angabe aller im Formular erforderlichen Daten, an uns. Nach Eingang der Verlustanzeige, werden die verlorengegangenen Gegenstände durch uns an die zuständige Polizeidienststelle übermittelt, damit eine Sachfahndung hinsichtlich der Gegenstände erstellt werden kann. Sollten sich Fragen zur Verlustanzeige ergeben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Fristen
unverzüglich nach Feststellen des Verlustes
Erforderliche Unterlagen
die ausgefüllte Verlustanzeige
Kosten
Durch die Anzeige eines Verlustes entstehen keine Kosten.
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.