Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen

Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen

Sind einer Person Waffen oder Munition, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf, oder Erlaubnisurkunden abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich nach Feststellung des Abhandenkommens anzuzeigen.

Zuständige Stelle


Waffenbehörde LRA Biberach [Landratsamt Biberach]

Hausanschrift

Rollinstraße 9
88400 Biberach an der Riß

Postfach

Postfach 1662
88396 Biberach an der Riß

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Voraussetzungen

Es wurde das Abhandenkommen von Erlaubnisurkunden, von Waffen oder Munition festgestellt, deren Besitz der behördlichen Erlaubnis bedarf.

Verfahrensablauf

Sobald das Abhandenkommen von Erlaubnisurkunden, von Waffen oder Munition bekannt wurde, wenden Sie sich bitte umgehend, unter Angabe aller im Formular erforderlichen Daten, an uns. Nach Eingang der Verlustanzeige, werden die verlorengegangenen Gegenstände durch uns an die zuständige Polizeidienststelle übermittelt, damit eine Sachfahndung hinsichtlich der Gegenstände erstellt werden kann. Sollten sich Fragen zur Verlustanzeige ergeben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Fristen

unverzüglich nach Feststellen des Verlustes

Erforderliche Unterlagen

die ausgefüllte Verlustanzeige

Kosten

Durch die Anzeige eines Verlustes entstehen keine Kosten.

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Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.