Tätigkeit mit asbesthaltigem Material anzeigen

Tätigkeit mit asbesthaltigem Material anzeigen

Der Umgang mit Asbest ist laut Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg nur noch bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig. Dabei sind die Gefahrstoffverordnung und die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 zu beachten – auch im privaten Bereich.

Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu stellen. Diese Anzeige kann unternehmens- oder objektbezogen sein.

Zuständige Stelle

Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz


Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Arbeitsschutz [Landratsamt Biberach]

Hausanschrift

Rollinstraße 9
88400 Biberach an der Riß

Postfach

Postfach 1662
88396 Biberach an der Riß

Telefon: +49 7351 527200

Fax: +49 7351 5250200

ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden

Voraussetzungen

Sie wollen Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen.

Verfahrensablauf

Für die Anzeige können die Vordrucke der TRGS 519 verwendet werden. Alternativ wird an dieser Stelle in Kürze ein Onlineantrag zur Verfügung stehen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Gefährdungsbeurteilung
Betriebsanweisung
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Kosten

Von der zuständigen Stelle erhalten Sie nach der Antragsbearbeitung einen Kostenbescheid. Dieser richtet sich nach Ihrem Einzelfall.

Vertiefende Informationen

weitere Informationen zum Arbeiten mit Asbest finden sie beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

Rechtsgrundlage

Anhang I Nummer 2.4.2 der Gefahrstoffverordnung
Nummer 3.2 der Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519

Freigabevermerk

22.03.2023, Landkreis Biberach

zur Übersicht Leistungen

Serviceportal Baden-Württemberg Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.