Kindertagespflege - Antrag auf Kostenübernahme

Kindertagespflege - Antrag auf Kostenübernahme

Eine Alternative zur Betreuung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung ist die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes durch eine geeignete Kindertagespflegeperson. Kindertagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeperson, der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Die Betreuungszeiten werden zwischen Eltern und der jeweiligen Tagespflegeperson individuell abgestimmt.

Tipp: Bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson helfen Ihnen die Jugendämter oder die von Jugendämtern beauftragten freien Träger wie z.B. Tageselternvereine. Sie vermitteln geeignete Tagespflegepersonen und bieten auch nach der erfolgten Vermittlung sowohl Ihnen als auch der Tagespflegeperson Beratung und Begleitung an, beispielsweise bei Fragen zum Betreuungsvertrag.

Zuständige Stelle


Kreisjugendamt, Kindertagespflege [Landratsamt Biberach]

Hausanschrift

Rollinstraße 18
88400 Biberach an der Riß

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Voraussetzungen

 

 

Bezugsort

 

 

Verfahrensablauf

 

 

Fristen

 

 

Erforderliche Unterlagen

 

 

Kosten

 

 

Bearbeitungsdauer

 

 

Vertiefende Informationen

Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V.

Hinweise

 

 

Rechtsbehelf

 

 

Rechtsgrundlage

Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (§1 SGB VIII)

Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)

Freigabevermerk

13.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

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Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.