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Vollzug der Wassergesetze

Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und ökologischen Aufwertung der Iller durch Umbau der Mooshauser Schwelle bei Fluss-km 50,650 und Gewässerausbau (Strukturmaßnahmen) bei Fluss-km 50,650 bis 49,400 in den Gemarkungen Buxheim, Memmingen und Tannheim

Bekanntmachung
 
Im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für das o.g. Vorhaben sind die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Trägern öffentlicher Belange, den Betroffen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, gemäß § 70 Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 69 Satz 1 und 2 BayWG und Art. 73 Abs. 6 Satz 1 BayVwVfG zu erörtern.
 
Nach Art. 27c Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG kann eine durch Rechtsverordnung angeordnete Erörterung, insbesondere ein Erörterungstermin, durch eine Onlinekonsultation ersetzt werden.
 
Die Durchführung der Onlinekonsultation zu dem o.g. Vorhaben wird hiermit nach Art. 27 c Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG i.V.m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG bekannt gegeben.
 
Die Onlinekonsultation ist nicht öffentlich (Art. 73 Abs. 6 Satz 6 i.V.m. Art. 68 BayVwVfG). Der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden über die Durchführung der Onlinekonsultation individuell benachrichtigt und erhalten in diesem Zuge Informationen zum Zugang zur Onlinekonsultation.
 
Die dem o.g. Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen, die eingegangenen Gutachten und Stellungnahmen sowie die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen hierzu werden den zur Teilnahme an der Onlinekonsultation Berechtigten in der Zeit vom 15.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025 durch das Landratsamt Unterallgäu über den Cloud-Speicher „KommSafe“ passwortgeschützt bereitgestellt.
 
Den zur Teilnahme an der Onlinekonsultation Berechtigten wird nach Art. 27c Abs. 2 BayVwVfG Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens 14.11.2025 schriftlich (Postadresse: Landratsamt Unterallgäu, Sachgebiet 33, Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim; Fax-Nr.: 08261/995-10354) oder elektronisch (E-Mail: wasserrecht@lra.unterallgaeu.de) zum Sachverhalt zu äußern.
 
Äußern sich zur Teilnahme an der Onlinekonsultation Berechtigte innerhalb der o.g. Frist nicht, kann das wasserrechtliche Verfahren auch ohne die Äußerung der Berechtigten fortgeführt werden (Art. 73 Abs. 6 Satz 6 i.V.m. Art. 67 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG). Kosten, die durch die Teilnahme an der Onlinekonsultation entstehen, werden nicht erstattet.

Tannheim, 02.10.2025 Heiko De Vita  Bürgermeister
   

(Erstellt am 02. Oktober 2025)