Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2028 des Verwaltungsraumes Rot an der Rot / Tannheim Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Rot an der Rot / Tannheim hat die 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2028 am 23.03.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen.Gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bedarf der FNP der Genehmigung. Diese wurde mit Schreiben des Landratsamtes vom 24.04.2017 unter Az.: 30-BLPV16/038 erteilt und wird hiermit gem. § 6. Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Im Zuge des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.Der genehmigte FNP, bestehend aus einem Lageplan und der Begründung mit Umweltbericht i.S. § 2 a BauGB können von jedermann während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rot an der Rot, Klosterhof 14, 88430 Rot an der Rot sowie im Bürgermeisteramt Tannheim, Rathausplatz 1, 88459 Tannheim eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam (vergl. § 6 Abs. 5 BauGB). Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und3. Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,4. Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB,wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Elektronische Information:Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen werden auf der Homepage der Gemeinde Rot an der Rot (www.rot.de) unter der Rubrik „Rathaus / Veröffentlichungen“ und auf der Homepage der Gemeinde Tannheim (www.gemeinde-tannheim.de) unter der Rubrik „Bauen & Gewerbe“ für jedermann zugänglich eingestellt. Rot an der Rot, den 11.1.2018Irene BrauchleVerbandsvorsitzende