Dorfgemeinschaftshaus
Sie suchen die passende Location für Ihre Feier?
Dann ist unser Dorfgemeinschaftshaus genau das Richtige für Sie!
Das Dorfgemeinschaftshaus Tannheim bietet schöne, helle Räumlichkeiten für die verschiedensten Feste wie Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen, Familienfeiern, Events usw.Damit Sie das Dorfgemeinschaftshaus anmieten können, benötigen Sie einen Party- oder Cateringservice mit Gewerbeschein. Dieser muss als Veranstalter gegenüber der Gemeindeverwaltung agieren und einen Vertrag über die geplante Veranstaltung abschließen.Die Veranstaltung ist für Sie gebucht, sobald der Vertrag unterschrieben bei uns eingegangen ist. Getränke müssen vor Ort von unserem gutsortiertem Getränkelager genommen werden. Die gewünschten Spirituosen bestellen Sie bei Ihrem ausgewählten Partyservice.
Der Saal im Dorfgemeinschaftshaus darf für max. 250 Personen bestuhlt werden. Die am Veranstaltungstag geltenden Corona-Regeln sind zu beachten!Der Caterer ist für die Einhaltung der Corona-Vorschriften verantwortlich.
Die Größe des Saals beträgt 29 x 16 m. Der Saal verfügt über eine Bühne mit Beschallungsanlage und Bühnenbeleuchtung
Das sogenannte „Bürgerstüble“ kann in Verbindung mit dem Foyer ideal für kleinere Feierlichkeiten genutzt werden. Es bietet Platz für ca. 70 Personen.
Nachfolgende Gebühren werden für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses erhoben:
Die unten genannten Gebühren gelten ab 01.01.2023
- Saal: 900,00 Euro netto
- Bürgerstüble und Foyer: 100,00 Euro netto
- Zusätzliche Benutzungspauschale für den Sonntag: 100,00 Euro netto
Mit den Benutzungsgebühren sind die Nebenkosten wie Strom, Wasser und Müll bereits abgegolten.
Zusätzlich wird in der Zeit vom 01.10. bis 30.04. nachfolgende Heizkostenpauschale erhoben:
- Oktober - November und März - AprilSaal: 300,00 Euro nettoBürgerstüble/Foyer: 70,00 Euro netto
- Von Dezember - Februar
Saal: 450,00 Euro netto
Bürgerstüble/Foyer: 100,00 Euro netto
Ebenfalls zusätzlich zur Grundgebühr wird eine Umsatzpacht in Höhe von 13 % erhoben. Als Umsatz gelten Netto-Erlöse aus der Abgabe von Speisen, Getränken und Spirituosen durch den Partyservice oder Eintrittsgelder. Der Veranstalter hat der Gemeinde den Umsatz innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.
Die Hallenbuchung erfolgt über die Gemeinde Tannheim:
Kontaktdaten:
Gemeinde Tannheim
Rathausplatz 1
88459 Tannheim
Tel: 08395 922-0
E-Mail: info@gemeinde-tannheim.de
Die Endreinigung des Dorfgemeinschaftshauses:
Nach der Veranstaltung wird die Endreinigung von unserer Reinigungsfirma durchgeführt. Es wird folgende Reinigungspauschale erhoben:
- Saal - 200,00 Euro netto
- Bürgerstüble - 120,00 Euro netto
Wichtige Hinweise für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses:
- Das Abbrennen von Feuerwerken aller Kategorien ist auf dem Grundstück des DGHs untersagt.
- Übernachtungen im DGH sind verboten.
Über freie Termine und Reservierungen erteilen wir Ihnen gerne Auskunft.
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