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Dienstleistungen und Verfahrensbeschreibungen von A - Z

Leistungen

Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

das Fundamt der jeweiligen Gemeinde

Bürgerbüro [Gemeinde Tannheim]

Persönlicher Kontakt

Frau Katharina Memmheld
Telefon 08395 92216
Fax 08395 92299
Raum Zimmer 1
Frau Jennifer Sonntag
Telefon 08395 9220
Fax 08395 92299
Raum Zimmer 1

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben.
Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

Kosten

keine

Hinweise

Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen.
Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.

Freigabevermerk

27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg