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Dienstleistungen und Verfahrensbeschreibungen von A - Z

Leistungen

Tätigkeit mit asbesthaltigem Material anzeigen

Der Umgang mit Asbest ist laut Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg nur noch bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig. Dabei sind die Gefahrstoffverordnung und die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 zu beachten – auch im privaten Bereich.

Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu stellen. Diese Anzeige kann unternehmens- oder objektbezogen sein.

Zuständige Stelle

Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie wollen Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen.

Verfahrensablauf

Für die Anzeige können die Vordrucke der TRGS 519 verwendet werden. Alternativ wird an dieser Stelle in Kürze ein Onlineantrag zur Verfügung stehen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Gefährdungsbeurteilung
Betriebsanweisung
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Kosten

Von der zuständigen Stelle erhalten Sie nach der Antragsbearbeitung einen Kostenbescheid. Dieser richtet sich nach Ihrem Einzelfall.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

weitere Informationen zum Arbeiten mit Asbest finden sie beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlage

Anhang I Nummer 2.4.2 der Gefahrstoffverordnung
Nummer 3.2 der Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519

Freigabevermerk

22.03.2023, Landkreis Biberach