Lebenslagen aus Service-BW
Diese Inhalte kommen von Service-BW und bieten auch Informationen an, die nicht von der Gemeindeverwaltung Tannheim angeboten werden.
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Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt.
Die Legislaturperiode beträgt 5 Jahre. Deshalb finden grundsätzlich alle 5 Jahre Wahlen statt.
Die nächste reguläre Landtagswahl findet am Sonntag, den 08. März 2026 statt.
Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Informationen zur derzeitigen Sitzverteilung finden Sie im Onlineauftritt des Landtags.
Gewählt wird in insgesamt 70 Wahlkreisen. Zu welchem Wahlkreis Ihre Gemeinde gehört, finden Sie auf den Seiten des Statistischen Landesamtes. Sie können diese Information auch der Anlage des Landtagswahlgesetzes entnehmen.
Vorzeitige Neuwahlen finden nur dann statt, wenn
Jeder Wahlberechtigte hatte bei der Landtagswahl am 14. März 2021 eine Stimme.
Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert.
Ber der Landtagswahl am 08. März 2026haben die Wählerinnen und Wähler aufgrund der Änderung des Wahlrechts im Gegensatz zur vorherigen Rechtslage 2 Stimmen:
Näheres zur Stimmabgabe und zur Sitzverteilung erfahren Sie unter "Wahlhandlung (Stimmabgabe)" sowie unter "Wahlergebnisse (Sitzverteilung)".
Das Wahlalter wurde im Rahmen der Gesetzesreform von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Näheres zu der Frage, wer wahlberechtigt ist, finden Sie unter "Wer darf wählen (aktivtives Wahlrecht)".
Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV)
Gesetz über die Landtagswahlen Baden-Württemberg (Landtagswahlgesetz - LWG)
27.11.2025 Innenministerium Baden-Württemberg