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Dienstleistungen und Verfahrensbeschreibungen von A - Z

Leistungen

Kindertagespflege - Antrag auf Kostenübernahme

Eine Alternative zur Betreuung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung ist die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes durch eine geeignete Kindertagespflegeperson. Kindertagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeperson, der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Die Betreuungszeiten werden zwischen Eltern und der jeweiligen Tagespflegeperson individuell abgestimmt.

Tipp: Bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson helfen Ihnen die Jugendämter oder die von Jugendämtern beauftragten freien Träger wie z.B. Tageselternvereine. Sie vermitteln geeignete Tagespflegepersonen und bieten auch nach der erfolgten Vermittlung sowohl Ihnen als auch der Tagespflegeperson Beratung und Begleitung an, beispielsweise bei Fragen zum Betreuungsvertrag.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Vertiefende Informationen

Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V.

Rechtsgrundlage

Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (§1 SGB VIII)

Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)

Freigabevermerk

13.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg